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Allgemeine Mietbedingungen

Aktualisierte Fassung vom 18.04.2025

Die Leistung „Gerätevermietung" wird von Alpes-éco Schweiz AG, dem Vermieter, erbracht. Die Mietbedingungen sind integraler Bestandteil des Mietvertrags. Mit seiner Unterschrift unter den Mietvertrag bestätigt der Vertragspartner, der Mieter, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

01

Gegenstand

Der Vermieter vermietet dem Mieter vorübergehend die im Mietvertrag beschriebenen vernetzten Geräte oder sonstigen Materialien (das Material). Das Material bleibt Eigentum des Vermieters und der Mieter kann keinerlei Eigentumsrechte daran beanspruchen.

Das gemietete Material kann neu oder gebraucht sein, sofern es sich in einem guten Funktionszustand befindet. Zubehör (Gerätehalterungen, Halsbänder, Kabel usw.) ist integraler Bestandteil des Materials.

02

Übergabe des Materials

Der Vermieter stellt dem Mieter das Material in gutem Funktionszustand und mit einer Bedienungsanleitung (digitales Format) zur Verfügung. Das Material wird per Post versandt oder am im Vertrag vorgesehenen Lieferdatum persönlich übergeben.

Der Mieter muss das Material bei Erhalt prüfen und etwaige Beanstandungen innerhalb von 3 Tagen per E-Mail oder WhatsApp (mit Fotos) beim Vermieter melden. Andernfalls erkennt der Mieter an, das Material in gutem Zustand übernommen zu haben.

03

Mietdauer und Verlängerung

Die Mietdauer ist im Vertrag angegeben. Sie beginnt mit dem Datum der Zurverfügungstellung des Materials und endet mit dem Rückgabedatum. Eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung beider Parteien möglich. Hat der Mieter JA für die automatische Verlängerung angekreuzt, wird der Vertrag verlängert, sofern die Rechnung fristgerecht bezahlt wird. Jede Partei kann die automatische Verlängerung mit einer Kündigungsfrist kündigen, die mindestens zwei Monate vor Ablauf der geltenden Mietdauer eingehen muss.

04

Preise und Zahlung

Die Mietpreise sind in der Rechnung oder im Bestellschein angegeben. Die Zahlung ist bei Unterzeichnung des Mietvertrags oder zum im Bestellschein angegebenen Datum fällig. Jeder Zahlungsverzug kann zusätzliche Kosten und/oder die sofortige Kündigung des Mietvertrags nach sich ziehen.

05

Nutzungsbedingungen für das Material

Es ist verboten, das Material zur Geolokalisierung von Personen, auch vorübergehend, oder von Objekten zu verwenden, an denen der Mieter nicht alle erforderlichen Rechte besitzt.

Die Installation der mobilen Anwendung und die Netzabdeckung liegen in der Verantwortung des Mieters. Der Vermieter kann nicht für Inkompatibilität mit dem Smartphone-Betriebssystem oder für die Abdeckung der Netzwerke NB-IoT, LTE-M oder LoRaWAN verantwortlich gemacht werden.

Der Mieter verpflichtet sich

  • Das Material sorgfältig zu verwenden und die Bedienungsanleitung zu befolgen
  • Geeignete Halsbänder zu verwenden und die Geräte gemäss den Empfehlungen zu installieren
  • Den Komfort des Tieres jederzeit zu gewährleisten

Dem Mieter ist es untersagt

  • Den Gerätedeckel abzuschrauben
  • Die Seriennummer des Geräts zu bohren, zu schleifen oder zu markieren
  • Die Elektronikplatine zu demontieren oder zu manipulieren
  • Die Batterien zu ersetzen oder zu trennen
  • Die Wartung des Materials selbst oder durch einen nicht autorisierten Dritten durchzuführen
  • Das Material nicht gesetzeskonform zu verwenden

Der Mieter gibt defektes Material auf eigene Kosten so schnell wie möglich zurück. Der Vermieter verpflichtet sich, innerhalb von 48 Stunden (Versandzeit nicht inbegriffen) Ersatzmaterial in funktionsfähigem Zustand zu versenden.

Der vorzeitige Batterieaustausch aufgrund von Fehlanwendung geht ausschliesslich zu Lasten des Mieters. Der Austausch aufgrund normaler Abnutzung geht zu Lasten des Vermieters (ausser Versandkosten).

Der Vermieter kann in keinem Fall für direkte, indirekte oder Folgeschäden verantwortlich gemacht werden, die aus der Nutzung oder der Unfähigkeit zur Nutzung des Materials entstehen.

Ein schwerwiegender und/oder wiederholter Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen kann zur sofortigen Kündigung des Vertrags führen, mit der Verpflichtung zur Rückgabe des Materials auf Kosten des Mieters und ohne Anspruch auf Erstattung.

06

Rückgabe des Materials

Am Ende der Mietzeit verpflichtet sich der Mieter, das Material in demselben Zustand wie zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung an den Vermieter zurückzugeben, mit Ausnahme normaler Abnutzung.

Da das an Tieren installierte Material einer feindlichen Umgebung ausgesetzt ist, erkennt der Vermieter einen erhöhten Verschleiss der Gehäuse und Halterungen an. Ausser bei offensichtlichem Missbrauch oder Fahrlässigkeit werden keine Reparaturkosten für dieses Material berechnet.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung durch unsachgemässen Gebrauch muss der Mieter den Vermieter unverzüglich benachrichtigen. Die Reparatur- oder Ersatzkosten werden dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt.

Das Material muss in seiner Originalverpackung per Post an die Adresse des Vermieters zurückgesendet werden. Porto und Versicherung gehen zu Lasten des Mieters. Die Nicht-Rückgabe innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsablauf kann strafrechtliche Schritte des Vermieters nach sich ziehen.

07

Datenschutz

Der Mieter erkennt an, dass die Nutzung des Materials und der Anwendung die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten beinhaltet. Der Vermieter verpflichtet sich, diese Daten gemäss dem DSG zu verarbeiten und sie nur im Rahmen der Dienstleistungserbringung zu verwenden.

Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie der Benutzer in der Anwendung registriert ist, zuzüglich der gesetzlichen Verjährungsfrist im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Buchhaltung.

Die Geolokalisierungsdaten der Tiere werden bei Rückgabe des Materials vernichtet oder anonymisiert. Sie können jedoch zu Forschungs- und Entwicklungszwecken zur Produktverbesserung verwendet werden. Es werden keine Geolokalisierungsdaten der Benutzer erfasst.

Der Mieter hat das Recht auf Zugang, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten in den durch das DSG definierten Fällen. Er kann seine Rechte jederzeit per E-Mail ausüben : contact@alpes-eco.com

Der Mieter kann beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) jede Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten melden, die er für rechtswidrig im Sinne des DSG hält.

08

Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, eine Versicherung abzuschliessen, die die mit der Anmietung des Materials verbundenen Risiken abdeckt, insbesondere Schäden, Diebstahl und Haftpflicht.

09

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag und diese AGB unterliegen dem Schweizer Recht. Jeder Rechtsstreit unterliegt der ausschliesslichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts am Sitz des Vermieters. Vor einer Klage verpflichten sich die Parteien, den Streit gütlich durch Schlichtung beizulegen.

Alpes-éco Schweiz AG

Route de la Galaise 34, CH-1228 Plan-les-Ouates, Genève

contact@alpes-eco.com